Aktuelle Entwicklungen in der Regelwerksarbeit für die Kanalsanierung und deren Qualitätssicherung

11.08.2005

Jeder Kanalnetzbetreiber hat die Aufgabe, die Funktions- und Betriebssicherheit seiner Anlagen über die geplante Nutzungsdauer unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange sicherzustellen. Deshalb werden für diesen Zweck bundesweit jährlich Milliardenbeträge aufgebracht. Angesichts dieser Dimensionen kommt der Qualitätssicherung bei Planung, Ausschreibung und Ausführung von Sanierungsmaßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Im vorliegenden Beitrag werden diesbezügliche Wege und Möglichkeiten unter Berücksichtigung neuester Normen und Regelwerke aufgezeigt.

1 Allgemeines

Die Ergebnisse der letzten ATV-DVWK-Umfrage zum Zustand der Kanalisationen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2004 haben erneut aufgezeigt, dass weitere Aktivitäten zur Verbesserung dieser abwassertechnischen Anlagen realisiert werden müssen, da noch immer rund 20% der insgesamt 486 000 km öffentlichen Kanäle so schadhaft sind, dass sie kurz- bzw. mittelfristig saniert werden müssen.
Das derzeitige Investitionsniveau von etwa 1,6 Milliarden € jährlich für die Kanalsanierung reicht bei weitem nicht aus, diese Sanierungsaufgabe zu lösen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Sicherstellung einer ausreichenden Entsorgungssicherheit, verbunden mit einer minimierten Störung des öffentlichen Lebens. Um das Grundwasser nachhaltig vor Abwasserbelastungen zu schützen und das Eindringen von Fremdwasser in die öffentliche Kanalisation zu verhindern, müssen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden. Die Netzbetreiber sind angesprochen, nachhaltige Sanierungsstrategien zu erarbeiten und diese durch investive Maßnahmen umzusetzen, um den geforderten Sollzustand der Entwässerungssysteme in einem kalkulierbaren Zeitraum zu erreichen bzw. nicht schlechter werden zu lassen, als dies bei typischer mittlerer Netzalterung unvermeidlich ist.
Einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen und wirksamen Realisierung dieser Zielstellungen sowie zur Qualitätssicherung der dabei auszuführenden Arbeiten leisten die Regelwerke der DWA und hier insbesondere die Regeln des Fachausschusses ES-8 "Zustandserfassung und Sanierung", auf welche nachfolgend näher eingegangen werden soll.
2 Regelwerk des Fachausschusses ES-8

Der Fachausschuss ES-8 wurde 1999 unter der Obmannschaft des Autors mit der Zielstellung gegründet, die Arbeit der bis dahin tätigen Arbeitsgruppe in Form der Merkblattreihe M 143 intensiver und auf breiterer Basis fortzusetzen. Aufgabe von Merkblättern im Sinne des ATV-DVWK-A 400 [1] ist es, Empfehlungen und Hilfen zur Lösung technischer und betrieblicher Probleme sowie zum Qualitätsmanagement zu geben. Sie können auch Ergänzungen zu Arbeitsblättern darstellen sowie Verfahren, Einrichtungen, Betriebsweisen und Maßnahmen beschreiben, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Anerkennung in einem Arbeitsblatt erfüllen. Um dem Anwender ein übersichtliches, klar strukturiertes und dem europäischen Normenwerk angepasstes Regelwerk an die Hand zu geben, erfolgte im vergangenen Jahr die Umbenennung und Umstrukturierung der Merkblatt-Reihe M 143 "Inspektion, Instandsetzung, Sanierung und Erneuerung von Abwasserleitungen und -kanälen". Alle Merkblätter, die Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung von vorhandenen Entwässerungssystemen  beinhalten, werden nun in der Merkblatt- Reihe ATV-DVWK-M 143 bzw. DWA-M 143 unter dem neuen Titel "Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden" veröffentlicht. Alle erforderlichen Maßnahmen, die vor der eigentlichen Sanierung  durchzuführen sind, werden in der neuen Merkblattreihe DWA-M 149 unter dem neuen Titel "Zustandserfassung und Bewertung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden" (bisher: Zustandserfassung, -klassifizierung und -bewertung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden) erscheinen. Eine übergeordnete Position nimmt in diesem Zusammenhang das im August 2004 erschienene ATV-DVWK-M 143-1 "Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Grundlagen" ein. Dieses Merkblatt basiert auf der DIN EN 752-5 "Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Sanierung" [2] und ergänzt die Norm insbesondere hinsichtlich der baulichen Sanierung. Alle anderen bisher veröffentlichten Merkblätter der Reihen M 143 und M 149 (Tabelle 1) bauen auf diesen Inhalten sehr detailliert auf. Einen besonderen Stellenwert wird in diesem Zusammenhang das seit Januar 2005 im Entwurf vorliegende DWA-M 143-14 – "Sanierungsstrategien" einnehmen, in dem Wege aufgezeigt werden, einen angemessenen Sollzustand in einem kalkulierbaren Zeitraum zu erreichen, bzw. den Netzanteil der diesem Sollzustand zu einem beliebigen Zeitpunkt nicht entspricht, nicht größer zu werden zu lassen, als dies bei typischer mittlerer Netzalterung unvermeidlich ist.
3 ATV-DVWK-M 143 Teil 1: Grundlagen

Die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Sanierung bestehender Entwässerungssysteme ist im ATV-DVWK-M 143 Teil 1 dargestellt (Abbildung 1), wobei insgesamt vier Arbeitsschritte unterschieden werden:
  • Vorplanung,
  • Feststellung und Beurteilung des Istzustandes,
  • Erarbeitung der Lösungen und
  • Ausführung und Kontrolle.
Entwässerungssysteme sind dabei prinzipiell ganzheitlich zu betrachten, d. h. von dem Punkt an, "wo das Abwasser das Gebäude bzw. die Dachentwässerung verlässt oder in einen Straßenablauf fließt, bis hin zu dem Punkt, wo das Abwasser in eine Behandlungsanlage oder einen Vorfluter eingeleitet wird. Abwasserleitungen und -kanäle unterhalb von Gebäuden (auch Grundleitungen genannt) sind hierbei eingeschlossen, solange sie nicht Bestandteil der Gebäudeentwässerung sind" [2].

Obwohl nur diese ganzheitliche Betrachtung der hydraulisch als Einheit agierenden Entwässerungssysteme es ermöglicht, alle Probleme und Schadensursachen zu erfassen und im Rahmen der Sanierungsplanung zu berücksichtigen, wird sie in der Praxis noch nicht realisiert. So werden die Grundstücksentwässerungsleitungen in der Regel und die Straßenabläufe mit ihren Anschlusskanälen grundsätzlich nicht in die Sanierungsplanung mit einbezogen. Generell vernachlässigt werden auch mögliche Auswirkungen der Sanierung auf Hydrogeologie, Wasserwirtschaft, Bebauung und Bewuchs im jeweiligen Einzugsgebiet durch die Verhinderung der Exfiltration von Abwasser und insbesondere der Infiltration von Grundwasser. So ist beispielsweise in Gebieten, in denen undichte Abwasserleitungen und -kanäle auch als Dränageleitungen wirken und den Grundwasserspiegel über einen langen Zeitraum abgesenkt haben, nach Durchführung einer Kanalsanierung mit großflächiger Grundwasserspiegelanhebung zu rechnen. Folgen können z. B. Schäden an benachbarten Leitungen und Bebauungen durch – je nach geologischer Situation – Quell- oder Setzungserscheinungen im Boden, Schädigungen am Bewuchs durch Wassersättigung der Wurzelzone sowie vernässte und ggf. überflutete Kellerräume sein [9].
3.1 Feststellung des Istzustandes

Grundvoraussetzungen für eine fachgerechte Sanierungsplanung sind die Kenntnis und Berücksichtigung aller maßgeblichen baulichen, hydraulischen und ökologischen sowie leitungsspezifischen Randbedingungen, die nur durch Erfassung und Beurteilung der vorhandenen Informationen und durch eine dem Objekt und der Aufgabenstellung angepasste Inspektion, d. h. Zustandserfassung und -beurteilung, geschaffen werden können. Maßgebliche Regel der Technik für die bauliche Zustandserfassung ist die optische Inspektion. Sie gehört zu den Methoden der qualitativen Inspektion und erfolgt in begehbaren Kanälen im Allgemeinen durch direkte Inaugenscheinnahme, in nichtbegehbaren durch eine Kamerabefahrung [3, 4]. Während der Inspektion sollte der Inspektionsabschnitt gereinigt und von Abwasser frei sein, da nur dann der gesamte Kanalquerschnitt optisch inspiziert werden kann. Reichen die so gewonnenen Inspektionsergebnisse als Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung des Istzustandes und ggf. zur Festlegung von Sanierungsmaßnahmen nicht aus, so sind weitergehende Untersuchungen zur quantitativen Schadenserfassung durchzuführen. Einen Überblick über die dabei  zur Verfügung stehende Verfahrensvielfalt zur baulichen Untersuchung von Entwässerungssystemen vermittelt Abbildung 2. 
Zur Gewährleistung ihrer generellen und ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit vor allem aber der uneingeschränkten Verkehrssicherheit an der Verkehrsoberfläche müssen Abwasserleitungen und -kanäle grundsätzlich standsicher sein. Aus diesem Grund können bei begehbaren Kanälen zur Einschätzung einer möglichen mittragenden Wirkung des umgebenden Bodens bodenmechanische Untersuchungen (z. B. Aufschlüsse in Form von Bohrungen oder Schürfen bzw. Untersuchungen mittels geophysikalischer Verfahren) in der Leitungstrasse erforderlich sein (Abbildung 3), wobei vorab die Wirtschaftlichkeit dieser näheren Betrachtungen nachgewiesen werden sollte. Sie geben Auskunft über die Auflager- und Einbettungsbedingungen des schadhaften Rohres bzw. Kanals.
Im begehbaren Nennweitenbereich erscheinen darüber hinaus in vielen Fällen materialspezifische Untersuchungen empfehlenswert:
  • Wanddickenmessungen des Altrohres,
  • Materialfestigkeiten des Altrohrwerkstoffes z. B. Betondruckfestigkeiten,
  • Karbonatisierungstiefen bei Korrosionserscheinungen an Kanälen aus zementgebundenen Werkstoffen und
  • Messungen von Rohrdeformationen.
Grundsätzlich müssen alle Abwasserleitungen und -kanäle dicht sein. Unter Berücksichtigung der einschlägigen landesgesetzlichen Regelungen sind optische Kontrollen durchzuführen. Sie liefern in vielen Fällen keinen Nachweis der Dichtheit. Hierfür sind Dichtheitsprüfungen erforderlich. Sie zählen zu den umweltrelevanten Untersuchungen und werden vorrangig bei Abwasserleitungen und -kanälen eingesetzt, die in Grundwasserschutzgebieten liegen oder besonders gefährliche Stoffe ableiten. Die Dichtheitsprüfungen an Entwässerungssystemen sind entsprechend den wasser- und baurechtlichen Vorgaben durchzuführen. Die technische Ausführung ist z. B. im ATV-M 143-6 und ATV-DVWK-A 142 [5] geregelt. Für sanierte oder neu verlegte Abwasserleitungen und -kanäle sowie Bauwerke der Ortsentwässerung gelten DIN EN 1610 [6] sowie ATV-DVWK-A 139 [7] und ATV-DVWK-A 142 [5]. Die konventionellen Prüfverfahren mit Wasser, Luftüberdruck oder Unterdruck sind sehr zeitaufwändig und erlauben nur beschränkte Aussagen zur Lage von Leckagen. Dieses Ziel zu lösen, war und ist das Ziel zahlreicher Forschungsaktivitäten. Eine Teillösung bietet das elektrische Verfahren "Kanalsonde AMS-4". Es ist für die Feststellung und Ortung von Undichtigkeiten in allen Rohrleitungen mit verschweißten Rohrverbindungen geeignet [8]. Festgestellte Exfiltrationen von Abwasser und Infiltrationen von Grundwasser können sehr umfangreiche Untersuchungen über ihre Auswirkungen auf Boden, Grundwasser und ggf. sogar Oberflächengewässer, Vegetation und Bebauung auslösen (ATV-DVWK-M 143-5).
Der Zustand des Systems und besonders die baulichen Schäden sind genau und umfassend zu dokumentieren. Eine einheitliche und kodierte Zustandsbeschreibung ist erforderlich (z. B. gemäß ATV-M 143-2 bzw. DIN EN 13508-2 [10], ggf. unter Berücksichtigung von ATV-DVWK-M 150-1 [11] und ATV-DVWK-M 152 [12]), um die Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse zumindest mit den Ergebnissen späterer Untersuchungen sicher zu stellen. Die Qualität der Inspektion und damit auch der Inspektionsergebnisse wird maßgeblich vom technischen Standard des eingesetzten Kamerasystems und insbesondere der Qualifikation, Erfahrung und Motivation des Inspekteurs beeinflusst. Darüber hinaus sind die Gründlichkeit der vorbreitenden Reinigung sowie ggf. der witterungs- und tageszeitabhängige Füllstand des Kanals qualitätsbeeinflussend. In Anbetracht dieser vielen Einflussfaktoren ist es nicht verwunderlich, dass, wie eigene Auswertungen ergeben haben, der Anteil unplausibler oder fehlerhafter Daten 10% bis 20% der Inspektionsdatenmenge betragen kann. Nach Untersuchungen an der RWTH Aachen kann diese Fehlerrate sogar 50% erreichen [13, 14]. Diese Erkenntnisse waren Anlass im ATV-DVWK-M 143-1 zu empfehlen, dass alle diese Informationen bezüglich Aktualität, Plausibilität, Vollständigkeit, Aussagekraft usw. kritisch zu analysieren und zu beurteilen sind. So sind im Rahmen der Inspektion alle neuerfassten Daten zu überprüfen und mit den hinterlegten Grunddaten gemäß ATVDVWK-M 145 [15], in DIN EN 752-5 [2] auch als Bestandsdaten bezeichnet, abzugleichen. Vor Übernahme neuer Grunddaten in das Kanalkataster sind diese auf ihre Plausibilität hin zu prüfen. Bei Abweichungen sind die neu ermittelten Grunddaten durch den Betreiber des Entwässerungssystems, ggf. nach einer erneuten Erfassung, zu bestätigen, so dass immer die aktuellsten Informationen über die Entwässerungssysteme verfügbar sind.
Eine computergestützte Lösung dieser Aufgabenstellung wird in [14] vorgestellt. Mit einer solchen Plausibilitätsprüfung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen konsistenten, das Entwässerungssystem möglichst präzise abbildenden Datenbestand und damit für sachlich richtige Datenanalysen gegeben. Dabei kann das zugrunde liegende Kürzelsystem, heute Kodesystem genannt, nach den Wünschen des Kanalnetzbetreibers angepasst werden.
3.2 Vergleich des Istzustandes mit den Anforderungen

Die Beurteilung des baulichen Istzustandes und die Abschätzung des Gefahrenpotenzials schadhafter Kanäle erfolgt auf der Grundlage einer Kanalzustandsbewertung, z. B. gemäß ATV-M 149 unter Berücksichtigung zahlreicher Einflussfaktoren und Randbedingungen, die im ATV-M 143-1 und in der DIN 752-5 [2] erläutert werden. Als Ergebnis erhält man die Einstufung der mit hydraulischen, umweltrelevanten und/oder baulichen Mängeln behafteten Kanäle in eine Prioritätenliste (neuerdings auch Rangfolge genannt) bezüglich der Sanierungsdringlichkeit. Bei dieser Vorgehensweise wird der wirtschaftlich bedeutsame Einfluss des Substanzwertes der Haltungen bzw. Bauwerke auf deren Sanierungspriorität vernachlässigt. Die Substanz ist ein Maßstab zur Beurteilung des Abnutzungsvorrates und ergibt sich aus dem Maß für die Schwere der Haltungsschädigung und der örtlichen Verteilung der Einzelschäden in der Haltung. Sie ist ein maßgebliches Kriterium bei der Auswahl des im jeweiligen Anwendungsfall einzusetzenden Sanierungsverfahrens und hilft bei der Klärung der Frage, wie ökonomisch sinnvoll ein potentielles Sanierungsverfahren hinsichtlich der noch zu erwartenden Restnutzungsdauer der untersuchten Haltung ist. Des weiteren bilden der Substanzwert und seine zukünftige Entwicklung mit Hinblick auf eine nachhaltige Werterhaltung des Entwässerungsnetzes wichtige Bewertungsgrößen bei der Beurteilung verschiedener Sanierungsstrategien. In diesem Zusammenhang wird auch im Entwurf des DWA-M 143-14 "Sanierungsstrategien" eine Substanzbewertung empfohlen. Das Bewertungsmodell STATUS Kanal [16] beinhaltet bereits alle diese Aspekte. Es versetzt den Netzbetreiber in die Lage, durch eine differenzierte Haltungsbewertung nach Zustandsund Substanzklassen und deren Alterung eine parallele Betrachtung von Sanierungspriorität und wirtschaftlicher Bedeutung des Sanierungsrückstandes durchzuführen und damit wichtige Entscheidungsgrundlagen für Inspektions- und Sanierungsplanungen unter Zugrundelegung beliebiger Sanierungsstrategien z. B. nach DWA-M 143-14 zu treffen [17].
3.3 Erarbeitung ganzheitlicher Lösungen

Für alle wesentlichen Mängel müssen Lösungen erarbeitet werden. Die möglichen Lösungsansätze können hydraulische, umweltrelevante oder bauliche Aspekte betreffen und Verbesserungen in einem oder mehreren dieser Bereiche erzielen. Einen umfassenden Überblick über diese Lösungsansätze enthält ATV-DVWK-M 143-1 [9]. Einen besonderen Schwerpunkt, auf den nachfolgend eingegangen werden soll, bilden die baulichen Lösungen, auch bauliche Sanierung genannt, für die eine Vielzahl von Verfahren zur Verfügung stehen. Neben der Erneuerung, die auch heute noch bei 48,9% aller Sanierungen angewandt wird, ist der Trend hin zum Einsatz von Reparatur- und Renovierungsverfahren weiter steigend, was sicherlich mit dem steigenden Bekanntheitsgrad dieser Verfahren und mit der Festlegung von Anforderungen für deren Anwendung durch die bis heute bereits erarbeiteten bzw. in Bearbeitung befindlichen Verfahrensbeschreibungen in Form von DWA-Merkblättern (Tabelle 1) zurückzuführen ist. Eine der wesentlichen Aufgaben einer fachgerechten Planung ist die Auswahl des individuell an die Bauaufgabe angepassten Sanierungsverfahrens bzw. möglicher Verfahrenskombinationen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist ein qualifizierter Planungsingenieur zu beauftragen, der aufgrund seiner Leistungsfähigkeit und Erfahrung die Gewähr für die technisch und wirtschaftlich beste Lösung bietet. Nach ATV-DVWK-M 143-1 sind für den Geltungsbereich der Landesbauordnungen und in Wasserschutzzonen II von Wassergewinnungsgebieten [5] nur Sanierungsverfahren einzusetzen, für die eine "Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung" durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bzw. eine Zustimmung im Einzelfall durch die obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder erteilt wurde (s. a. Kapitel 3.4). Im ATV-DVWK-M 143-1 werden auch Entscheidungshilfen für die Auswahl geeigneter baulicher Sanierungsverfahren im speziellen Anwendungsfall angeboten. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf Kostenvergleichsrechnungen nach LAWA (LAWA 1998) gesetzt, in denen Parameter wie Alter und in Abhängigkeit vom eingesetzten Sanierungsverfahren erzielbare  Verlängerungen der Nutzungsdauer des zu sanierenden Kanals sowie Abschreibungszeiten für die Ermittlung der Kostenbarwerte bzw. der Jahreskosten berücksichtigt werden. Erstmals wird auch empfohlen, bei den Kostenvergleichsrechnungen die indirekten Kosten in die Betrachtung mit einzubeziehen, um den umweltschonenden, grabenlos arbeitenden Verfahren bessere Einsatzchancen zu eröffnen. Hierzu gehören:
  • Oberflächenfolgekosten,
  • Kosten durch Verkehrsbeeinträchtigungen,
  • Kosten durch Schädigung des Bewuchses und
  • Kosten durch Beeinflussung des Einzelhandels.
Weitere Kostenfaktoren können sich z. B. aus der Baudurchführung selbst in Form von Lärm-, Abgas- oder Staubemissionen, Produktivitätsverlusten oder Erschütterungen ergeben (ausführliche Informationen enthält [9]).
3.4 Ausführung und Kontrolle

Qualität und Funktion sanierter Entwässerungssysteme werden bestimmt durch fachgerechte Planung, Bauausführung und Prüfung.
Die Leistungsanforderungen an ein saniertes System entsprechen denen an ein neues System (s. DIN EN 752-2 [2], DIN EN 752-4 [2] und ATV-DVWK-A 139 [18]), d. h. es muss funktionsfähig, standsicher, wasserdicht und dauerhaft sein sowie die im ATV-DVWK-M 143-1 aufgeführten baulichen, betrieblichen und umweltrelevanten Anforderungen erfüllen. Nach Auffassung des DWA-Fachausschusses ES-8 ist zur Gewährleistung einer fachgerechten baulichen Sanierung eine Qualitätssicherung erforderlich. Die Qualitätssicherung besteht aus einer Eigen- und Fremdüberwachung für alle zur Realisierung der Sanierungsmaßnahme erforderlichen Arbeitsphasen von der Arbeitsvorbereitung bis zur Gewährleistungsabnahme. Grundlage der Qualitätssicherung sind verfahrensspezifische Eignungsnachweise. Sie haben die Aufgabe, im Rahmen von Versuchen unter simulierten Betriebsbedingungen die Tauglichkeit des jeweiligen Verfahrens in Anhängigkeit von Altrohrnennweiten und Altrohrwerkstoffen nachzuweisen. Hierzu gehören vor allem die Einhaltung mechanischer Kennwerte, der Abriebfestigkeit und Wasserdichtheit sowie der betrieblichen Anforderungen, z. B. Beständigkeit gegen Abwasserinhaltsstoffe und Reinigung durch HD-Spülverfahren. Die Ergebnisse der Eignungsnachweise und damit die Eigenschaften der Endprodukte müssen durch Prüfzeugnisse belegt sein. Ein Eignungsnachweis kann dabei z. B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) erbracht werden. Bisher existieren keine allgemeinen Richtlinien oder verbindlichen Kriterien zur Beurteilung von Sanierungsverfahren. Diese Lücke für alle Verfahrenshauptgruppen zu schließen, ist das Ziel der DWA-Merkblatt-Reihe M 143-20 ff. Ein erster Schritt in diese Richtung wurde mit dem Entwurf des DWA-M 143-20 getan, in dem für Schlauchliningverfahren und Kurzliner einheitliche, standardisierte Anforderungen, Prüfkriterien und Prüfempfehlungen vorgelegt werden. Bei der Vergabe der Bausführung sind Auftraggeber verpflichtet, entsprechende Sorgfalt anzuwenden. Sie haben sich bei einer öffentlichen Ausschreibung vor der Auftragsvergabe von der Qualifikation der Bieter zu überzeugen, im Falle einer freihändigen Vergabe oder einer beschränkten Ausschreibung bereits bei der Bieterauswahl. Hinweise dazu gibt DIN 1960 [19] (VOB/A § 8, Abs. 3). Die VOB/A ist für öffentliche Auftraggeber verbindlich. Dabei kann sich der Auftraggeber eines "Systems zur Prüfung von Lieferanten oder Unternehmen" gemäß EGRichtlinie vom 17. September 1990 bedienen (Anhang C der DIN EN 1610 [6], siehe auch ATV-M 143-5). Neben dem Einsatz qualifizierter Unternehmen mit entsprechendem Personal und Gerät ist es auch zu empfehlen, die Sanierungsmaßnahmen einschließlich der vorbereitenden Arbeiten fachkundig beaufsichtigen und abnehmen zu lassen, da sie erfahrungsgemäß größere fachliche und fertigungstechnische Probleme aufwerfen als eine Neuverlegung.
Nach ATV-DVWK-M 143-1 sind alle Arbeitsabläufe in Arbeitsanweisungen zu beschreiben. Die bei der Ausführung einer Sanierungsmaßnahme
durchgeführten Arbeitsschritte sind durch den Auftragnehmer zu dokumentieren und durch den Auftraggeber mit den Vorgaben aus der Nachweisführung zu überprüfen. Zur Dokumentation der qualitätsgesicherten Ausführung müssen für jede Baumaßnahme ein Ablaufplan mit Angabe des zeitlichen Verlaufs und Hinweisen auf geltende Anweisungen und zu erstellende Protokolle erarbeitet werden (Baubegleitende Prüfungen/Beprobungen).  Die Abnahme einer Bauleistung ist in DIN 1961 (VOB/B § 12) [20] geregelt.
Literatur

[1] ATV-DVWK-A 400: Grundsätze für die Erarbeitung des ATV-DVWK-Regelwerkes (07/2000)
[2] DIN EN 752: Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden, Teil 1: Allgemeines und Definitionen (01/1996), Teil 5: Sanierung (11/1997), Teil 2: Anforderungen (09/1996); Teil 4: Hydraulische Berechnung und Umweltschutzaspekte (11/1997)
[3] Stein, D.; Brauer, A.: Optische Zustandserfassung von Kanalisationen – volldigital oder analog? KA-Abwasser, Abfall, 2005 (52) Nr. 3, S. 259–268
[4] Stein, D.; Körkemeyer K.: Entwicklungen bei der TV-Inspektion von Abwasserkanälen, Essener Tagung, 2003
[5] ATV-DVWK-A 142: Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten (11/2002)
[6] DIN EN 1610: Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen (10/97)
[7] ATV-DVWK-A 139: Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen (06/2001)
[8] Stein, D.; Körkemeyer K.; Schulte, J.: Feststellung und Ortung von Undichtigkeiten in Kanalisationen mit der Kanalsonde AMS-4. KA-Abwasser, Abfall, 2003 (50) Nr. 10
[9] Stein, D.: Instandhaltung von Kanalisationen, 3. Auflage, Ernst & Sohn Verlag, Berlin, 1998
[10] DIN EN 13508-2: Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion (09/2003)
[11] ATV-DVWK-M 150: Datenaustauschformat, Teil 1: Zustandserfassung von Entwässerungssystemen (10/2003)
[12] ATV-DVWK-M 152: Umsteigekatalog von ATV-M 143 Teil 2 "Optische Inspektion – Inspektion, Instandsetzung, Sanierung und Erneuerung von Abwasserkanälen und -leitungen" (Ausgabe April 1999) zu DIN EN 13508 Teil 2 "Erfassung des Zustandes von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden, Teil 2: Kodiersystem für die optische Inspektion" (Ausgabe September 2003) (10/2003)
[13] Müller, K.: Strategien der Zustandserfassung von Abwasserkanälen, in: Schriftliche Fassungen der Vorträge zur 5. Tagung "Entwicklungen in der Kanalisationstechnik" am 22. und 23. Juni 2004 im Maternushaus, Köln, S. 7/1-7/16
[14] Stein, R.; Trujillo, R.: Ghaderi, S.: Qualitätssicherung der Inspektions- und Bestandsdaten von Entwässerungssystemen durch analytische Plausibilitätsprüfungen, tis – Tiefbau, Ingenieurbau, Straßenbau – Organ der GSTT (1-2/2005)
[15] ATV-DVWK-M 145: Aufbau und Anwendung von Kanalinformationssystemen (11/2000)
[16] Stein, R; Trujillo, R.: Vorausschauende Sanierungsplanung von Entwässerungssystemen auf der Basis konsistenter und stabiler Prognosemodelle. KA – Abwasser, Abfall, 2005 (52) Nr. 6, S. 709.
[17] Trujillo, R.; Stein, R.; Lipkow, A.: Prognosegestützte Inspektions- und Sanierungsplanung bei Abwassernetzen am Beispiel eines Projektes, 19. Oldenburger Rohrleitungsforum, Oldenburg 10. und 11. Februar 2005
[18] ATV-DVWK-A 139: Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen (06/2001)
[19] DIN 1960: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (12/2002)
[20] DIN 1961: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von  Bauleistungen (12/2002)

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