Normen und Vorschriften zur Dimensionierung der Einstiegsöffnungen von Regenwasserspeichern
28.07.2006
Welche Vorgaben gelten bei der Ausführung von Regenwasserspeichern? Die Zisternen von Regenwassernutzungsanlagen sind auf den ersten Blick keine sonderlich komplexen Bauwerke. Dennoch sind bei ihrer Ausführung einige Normen und Vorschriften zu beachten und manche auch nicht.
Greift die DIN 1989 bei der erforderlichen Schachtnennweite also um mindestens 200 mm zu kurz? Hier stellt sich zunächst die Frage, ab wann Regenwasser überhaupt als Abwasser zu bezeichnen ist und damit unter den Anwendungsbereich der BGFW-Vorschriften und der DIN EN 476 fällt. Das Abwasserabgabengesetz definiert Abwasser als das " ...durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser, sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser)." Da "abfließen" als die Übergabe des gesammelten Niederschlagswassers an das öffentliche Kanalnetz zu interpretieren ist, sind Regenwasserzisternen definitionsgemäß keine Abwasseranlagen, da die Anlagen auf Privat-Grundstücken stehen, also vor der Übergabe an die Kanalisation. Demzufolge sind auch die genannten Regelungen für abwassertechnische Anlagen nicht formal bindend.
Neben dieser nüchternen Definitionsfrage müssen auch die Ziele der jeweiligen Vorschriften im Auge behalten werden. Die Forderungen der Berufsgenossenschaft und der DIN EN 476 sind im Bereich von Kanälen, in denen ausgasende Abwässer mit hygienisch bedenklichen Inhaltsstoffen strömen, für den Personenschutz sicherlich sinnvoll. Aber ist das potenziell gefährliche Milieu eines Kanalisationsschachts gleichzusetzen mit dem einer Zisterne, in der reines, gefiltertes Regenwasser lagert und die nach DIN 1989-1 normgerecht gegen Rückstau gesichert ist?
Unter dem Strich ist und bleibt die DIN 1989 das allgemein anerkannte technische Regelwerk der Regenwassernutzung. Mit ihr sind Ingenieure, Installateure, Hersteller und Bauherren auf der sicheren Seite. So gibt die Norm neben der Weite der Einstiegsöffnung weitere klare Kriterien für die Gestaltung des Einsteigkonus und des Raums darunter an die Hand. Sie fordert zum Beispiel, dass der Einsteigdom als freier Durchstieg auszulegen ist. Sofern im Durchstieg Bauteile beispielsweise Filter installiert werden, müssen diese problemlos demontiert werden können.
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