Herstellerverantwortung im Wasserrecht verankern

19.05.2023

Anlässlich der Stellungnahmefrist zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie bekräftigte der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. zusammen mit weiteren Verbänden der Wasserwirtschaft seine Unterstützung für eine geplante Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung in der Kommunalabwasserrichtlinie.

Der Ende Oktober veröffentlichte Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, die Umweltschutzziele auf den Gesundheitsschutz sowie auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen zu erweitern. Als Folge der Corona- Pandemie ist zudem ein regelmäßiges Monitoring von für die öffentliche Gesundheit relevanten Parametern im Abwasser vorgesehen.

Ein zentrales Vorhaben der Überarbeitung der Richtlinie sind außerdem neue Vorgaben für die erweiterte – vierte – Reinigungsstufe auf Kläranlagen. Sie sollen dabei helfen, strengere Grenzwerte für Mikroschadstoffe in Gewässern einzuhalten. Mit dem Aufbau eines dichteren Netzes an vier Reinigungsstufen geht die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung einher. So sollen Hersteller von Schadstoffen, namentlich die Produzenten von Arzneimitteln und Körperpflegeprodukten, stärker in die Pflicht genommen werden und die Kosten für die zusätzliche vierte Reinigungsstufe übernehmen. Die Verbände begrüßen dieses Vorhaben. Sie unterstützen die Politik bei dem Plan, das Verursacherprinzip stärker im Wasserrecht zu verankern. Nach Verbändeansicht sei dies eine seit langem überfällige Weiterentwicklung der europäischen Umweltpolitik. Durch die Regelung werden Anreize geschaffen, Schadstoffe gar nicht erst in die Gewässer einzutragen, sondern sie bereits an der Quelle zu verhindern und unbedenkliche Alternativstoffe zu entwickeln.

Die Verbände werden sich in den weiteren politischen Prozess der Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie einbringen und bei den politischen Entscheidungsträgern weiter für die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung werben.

BDE-Präsident Peter Kurth erklärt: „In der Abfallwirtschaft haben wir viele positive Erfahrungen mit der Einführung erweiterter Produktverantwortungssysteme gemacht. Sie können für einen Bewusstseinswandel bei den Herstellern sorgen und sind in ihrer Wirkung häufig effektiver als gebührenfinanzierte Systeme ohne Anreize und mit hohen Kosten am Ende des Kreislaufs. Ähnliche Systeme sollten folgerichtig auch im Bereich des (Ab-)Wasserrechts eingeführt werden.“

Erweiterte Herstellerverantwortung in der Europäischen Union in der Kommunalabwasserrichtlinie verankern!

Mit dem Vorschlag der EUKommission für eine erweiterte Herstellerverantwortung in der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie sollen die Verursacher von Schadstoffeinträgen erstmals auch finanziell in die Pflicht genommen und Anreize geschaffen werden, um verursachergerecht Verunreinigungen zu vermeiden. Dies ist ein Meilenstein in der europäischen Gewässerpolitik. Das Prinzip der Herstellerverantwortung ist im europäischen Recht bereits fest etabliert und soll jetzt endlich auch in geeigneter Weise im Wasserrecht umgesetzt werden. Die unterzeichnenden Verbände unterstützen deshalb den Kommissionsvorschlag und fordern Bund und Länder auf, sich für die Herstellerverantwortung einzusetzen.

Sowohl für den Gewässerschutz als auch für die Entgeltbelastung der Bürgerinnen und Bürger sowie die energetische Bilanz der Abwasserreinigung ist es wesentlich besser, Schadstoffeinträge direkt an der Quelle zu vermeiden, oder zumindest Einträge zu minimieren, anstatt hochverdünnte Schadstoffe später mit technisch aufwändigen Verfahren vor dem Eintrag in die Gewässer zu reduzieren. Der Vorschlag der EUKommission sieht daher zu Recht vor, dass Hersteller bestimmter Stoffgruppen die vollen Kosten der Abwasserreinigung für die vierte Reinigungsstufe zu tragen haben. Damit wählt die Kommission anstelle ordnungsrechtlicher Verbote bewusst ein umweltökonomisches Anreizsystem.

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