Kanalgipfel 2022: Behördliche Preis- und Kostenprüfung in der Abwasserentsorgung bei Dauerschuldverhältnissen mit Dritten
03.05.2022
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht in einer fundierten technischen und wirtschaftlichen Bewertung dieser langlebigen Anlagen. Der Kanalgipfel bietet eine Hilfestellung für eine detaillierte und konsistente Wertermittlung unserer Entwässerungssysteme sowie für deren Werterhalt. Prof. Andreas Hoffjan berichtet im September in Wuppertal über die behördliche Preis- und Kostenprüfung in der Abwasserentsorgung.
Neben dem Kommunalabgabenrecht werden die Entgelte für die hoheitliche Abwasserbeseitigung wesentlich durch preisrechtliche Kalkulationsvorschriften beeinflusst. Aufgrund des Charakters der Abwassernetze als klassisches Beispiel für ein natürliches regionales Monopol wird sehr oft versucht, die in die städtische Gebührenkalkulation einzustellenden Fremdleistungsentgelte über eine Bemessung an den betriebsindividuellen Selbstkosten angemessen zu regulieren. Welche Anforderungen hierbei hinsichtlich der Organisation des Rechnungswesens, dem Dokumentenmanagement, der Wahl des Abrechnungszeitpunkts und dem prüfungssicheren Ansatz bestimmter Kostenpositionen an die deutschen Abwasserentsorger regelmäßig zu stellen sind, wird in dem Vortrag tiefergehend behandelt.
In der Mehrzahl der Fälle, in denen kein formalisierter Vergabewettbewerb durchgeführt wurde, sind die Preise auf Basis von Selbstkosten zu ermitteln. Die Unkenntnis der Kalkulationsvorschriften kann im Falle einer Preisprüfung dazu führen, dass partielle Vergütungsrückforderungen aufkommen. Daher müssen die Auftragnehmer ihre Entgelt-Kalkulationen rechts- und prüfungssicher aufstellen. Im Mittelpunkt steht dabei die preisrechtliche Ansatzfähigkeit zentraler Kostenpositionen, u.a. der kalkulatorischen Abschreibungen, der kalkulatorischen Zinsen und des kalkulatorischen Gewinns. Eine Herausforderung stellt v.a. die verursachungsgerechte Zuordnung der Gemeinkosten auf die verschiedenen Sparten dar. Dies erhöht die Anforderungen bezüglich Anzahl von Kostenstellen und Kostenträgern und die Dokumentation der bei der Verrechnung innerbetrieblicher Leistungen zugrundeliegenden Mengenschüssel.
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