Mit fremden Federn geschmückt: Unzulässige Werbung mit dem Gütezeichen Kanalbau
26.10.2007
Den 31.12.2015 haben alle privaten Liegenschaftsbesitzer in Deutschland mit dem Rotstift markiert: Bis zu diesem Stichtag ist nach DIN 1986-30 in Verbindung mit § 18 b Wasserhaushaltsgesetz bundesweit eine Dichtheitskontrolle sämtlicher Grundstücksentwässerungsleitungen und Schächte durchzuführen.
Die Qual der Wahl
Tiefbauarbeiten sollen fachgerecht ausgeführt werden und möglichst kostengünstig sein. Ein Anliegen, bei dem die Qualifikation der Bieter eine große Rolle spielt. Der private Auftraggeber hat bei der Suche nach fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Bietern die Qual der Wahl. Detaillierte Anforderungen sind Grundlage für den Nachweis der Qualifikation, z.B.: Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 1) sind zu erfüllen. Für die jeweiligen Anwendungsbereiche, z.B. Reinigung, Inspektion und Dichtheitsprüfung steht das Gütezeichen Kanalbau in den Beurteilungsgruppen R, I, D und G zur Verfügung (www.kanalbau.com). Ein Unternehmen, welches ein Gütezeichen einer bestimmten Beurteilungsgruppe führt, belegt, dass es über besondere Erfahrungen und Zuverlässigkeit verfügt. Ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl eines geeigneten Bieters.
Unzulässige Werbung
In letzter Zeit mehren sich Fälle, in denen Firmen mit dem Gütezeichen Kanalbau werben, obwohl sie kein Gütezeichen besitzen. Solchen Betrügern sind bereits mehrere Auftraggeber in die Hände gefallen. Fälle, in denen die Gütegemeinschaft Kanalbau umgehend reagiert, sobald diese bekannt werden. Gemeinsam mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs werden die "schwarzen Schafe" abgemahnt. Unter www.kanalbau.com sollte und kann sich jeder Auftraggeber, auch der private leicht davon überzeugen, ob der jeweilige Bieter tatsächlich das Gütezeichen Kanalbau besitzt. Auch ein Anruf bei der Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft bringt die erforderliche Gewissheit. Ohne großen Aufwand kann sich so jeder Auftraggeber vor unseriösen Anbietern schützen.
RAL - Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
RAL-Gütezeichen kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen, die nach festgelegten Qualitätskriterien hergestellt bzw. angeboten werden. Gütegemeinschaften wie die Gütegemeinschaft Kanalbau sind von RAL anerkannte Organisationen, welche die Gütesicherung eines Produktes oder einer Dienstleistung durchführen und überwachen. Bei der Gütesicherung RAL-GZ 961 handelt es sich um ein von Auftraggebern und Auftragnehmern gemeinsam geschaffenes Instrument zur Sicherung der Qualität von Kanalbauarbeiten. Wichtiger Bestandteil ist dabei die Neutralität der Abläufe zur Bestätigung der Qualifikation bzw. der Abläufe, die zur Aberkennung der Qualifikation führen. Neutralität gewährleistet der Güteausschuss, der aus Vertretern der Auftraggeber und Auftragnehmer zusammengesetzt ist. Er beurteilt alle die im Rahmen der derzeit 2.776 (Stand August 2007) verliehenen Gütezeichen anfallenden Prüfungen. Geprüft wird durch vom Güteausschuss beauftragte Prüfingenieure. Alle Vorgänge und Ergebnisse werden in Prüfberichten dokumentiert. Dieses System hat sich etabliert. Es ist als Kriterium für fachgerechten und wirtschaftlichen Kanalbau anerkannt. Bei der Gütesicherung handelt es sich um ein unbürokratisches System, das auf Glaubwürdigkeit, guter Zusammenarbeit und intensiver Kommunikation beruht.
Kontakt:
RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau
Postfach 1369
53583 Bad Honnef
Tel.: +49 (0) 2224 9384-0
Fax: +49 (0) 2224 9384-84
eMail: info@kanalbau.com
Web: http://www.kanalbau.com
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