Qualifikation der Schlüssel zum Erfolg - Gütesicherung Kanalbau findet auch auf der Baustelle statt
19.01.2006
Die Regeln der Technik und die Sicherheitsvorschriften werden bei Kanalbaumaßnahmen konsequenter eingehalten, seit in den Ausschreibungen von Auftraggebern Qualifikationsnachweise gemäß Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 gefordert werden.
Demzufolge ergibt sich die Wirtschaftlichkeit aus der Bewertung von Preis und Langlebigkeit. Letztere ist entscheidend abhängig von der Qualität der Bauausführung. Der Schlüssel dazu ist qualifiziertes Fachpersonal und technisch geeignete Betriebseinrichtungen und Geräte, Dokumentation der Eigenüberwachung sowie kontinuierliche Weiterbildung des Personals. Auftraggeber verlangen dies. Ihre einschlägigen Erfahrungen belegen unter anderem, bessere Zusammenarbeit mit qualifizierten Firmen, weniger Überwachungsaufwand, Dichtheit und Dauerhaftigkeit von Abwasserleitungen und -kanälen.
Die Erwartungshaltung an die Partner aus den Ingenieurbüros und ausführenden Firmen ist deshalb groß. Zumal sich die Verantwortlichen von Tiefbauämtern, bei Abwasserzweckverbänden sowie Entsorgungs- und Baubetrieben einig sind, dass ein großer Teil der festgestellten Schäden auf unsachgemäßes Arbeiten zurückzuführen sind. Es ist bekannt, dass Fehler sowohl bei der Planung, der Bauüberwachung oder der Bauausführung entstehen können.
Hier werden oftmals die Grundlagen für den späteren Sanierungsbedarf gelegt. Zum Beispiel durch die Art der Auflagerung und Umhüllung der Rohre und eine Nichtbeachtung der Verlegevorschriften einhergehend mit einer schlechten Verdichtung im Rohrgraben. Oft werden die Fehler schon bei der Anlieferung der Rohre und bei der Lagerung auf der Baustelle gemacht. Das belegen die Erfahrungen der von der RAL-Gütegemeinschaft mit der Gütesicherung beauftragten Prüfingenieure bei ihrer täglichen Arbeit vor Ort auf den Baustellen.
Fachkenntnisse gefragt
Die Baustellenabläufe sind nicht selten von starkem Zeitdruck gekennzeichnet. "Deshalb finden die notwendigen Eingangsprüfungen der Rohre oft nicht statt", berichtet ein Prüfingenieur. Auf den ersten Blick sind keine Auffälligkeiten zu entdecken. Bei genauen Betrachten finden sich viele Schadstellen, die beim Abladen, bei der Lagerung, allerdings auch bereits beim Transport der Rohre entstanden sein können. "Mit Unterzeichnung des Lieferscheines bestätigen der Bauleiter oder der Polier die Übernahme einer mängelfreien Ware", so der Prüfingenieur weiter. "Die Unterschrift dokumentiert die durchgeführte Wareneingangskontrolle." Die Beurteilung des einwandfreien Zustands der gelieferten Rohre setzt Fachwissen voraus. Fachwissen, dass sich Tiefbauer durch jahrelange Baustellenpraxis und regelmäßige Weiterbildung aneignen. Es ist Voraussetzung für die Beurteilung der gelieferten Rohre ebenso wie für den fachgerechten Einbau sowie sämtlicher damit verbundenen Arbeitsschritte bis hin zur Abnahme.
"Gelbe Karten" bei Verstößen
Dokumentiert wird die Qualifikation der ausführenden Unternehmen durch die Arbeit der vom Güteausschuss der RAL-Gütegemeinschaft Kanalbau mit der Gütesicherung beauftragten Prüfingenieure. Zum Beispiel im Rahmen der Erstprüfung. Aber auch im Rahmen von Firmen- und Baustellenbesuchen. Grundlage der Gütesicherung sind die Güte- und Prüfbestimmungen zur Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen. Sie definieren für die verschiedenen Beurteilungsgruppen unter anderem spezielle Anforderungen hinsichtlich des Personals sowie der Betriebseinrichtungen und Geräte. Firmen, die ein RAL-Gütezeichen beantragt haben oder bereits ein RAL-Gütezeichen Kanalbau führen, melden ihre Baustellen der Gütegemeinschaft. Die Prüfingenieure sind somit jederzeit über die in ihrem Einzugsbereich stattfindenden Aktivitäten informiert, so dass Baustellenbesuche ohne Voranmeldung möglich sind. Entscheidend sind aber auch Hinweise von Auftraggebern zu Beanstandungen, damit vom Güteausschuss Ahndungen ausgesprochen werden können. Zum Schutz der Firmen, welche keine Mühen scheuen, Qualität abzuliefern. Ahndungsmaßnahmen sind je nach Art des Verstoßes zusätzliche Auflagen im Rahmen der Eigenüberwachung, Vermehrung der Fremdüberwachung, Verwarnung oder Aberkennung der Qualifikation bzw. Zeichenentzug. Die genannten Maßnahmen können miteinander verbunden werden.
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