Trinkwasserverordnung: Neuer KALO-Service für die Wohnungswirtschaft
17.10.2011
Die novellierte Trinkwasserverordnung tritt zum 1. November 2011 in Kraft. Sie schließt eine Regelungslücke bei der Trinkwasserqualität zwischen Hauswasserzähler und den einzelnen Zapfstellen in den Gebäuden. Der Gebäudeeigentümer bzw. sein Vertreter sind künftig für die Trinkwasserqualität im Gebäude verantwortlich und müssen hierfür das Trinkwarmwasser einmal im Jahr auf Verunreinigung mit Legionellen untersuchen lassen. Als erstes Messdienstunternehmen in Deutschland bietet KALORIMETA der Wohnungswirtschaft an, diese neuen Aufgaben zu übernehmen.
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