VBI: Öffentliche Hand soll Vertragsbedingungen in der Krise lockern
07.07.2009
Ingenieurunternehmen müssen dringend entlastet werden – Liquidität und Gestaltungsspielräume sind stark eingeschränkt – mehr Fairness ist gefordert
Hintergrund sind steigende Anforderungen öffentlicher Auftraggeber an die Planungspartner für Sicherheitsleistungen. So verlangen Auftraggeber in letzter Zeit beispielsweise verstärkt Bürgschaften von Planern. Derartige Sicherheitsleistungen stellen aber eine eindeutige Übersicherung des Auftraggebers dar, da jeder Planer, wie auch vertraglich verankert, eine Berufshaftpflichtversicherung hat. Bürgschaften müssen mit einem erheblichen finanziellen Aufwand erworben werden und schränken damit die Liquidität ein und verteuern letztendlich das Bauen.
Rollenhagen: "Auch die Haftung des Planers muss angemessen sein. Eine unbegrenzte Haftung, wie in vielen Verträgen üblich, gefährdet unnötig die Liquidität der Unternehmen. Denn diese Haftung erschwert die Kreditfinanzierung, weil die Banken die Risiken ungünstig und übertrieben beurteilen. Durch eine Haftungsbegrenzung auf die Höhe der Berufshaftpflichtversicherung könnte die öffentliche Hand einen einfachen Weg finden, die Planer finanziell zu entlasten".
Ein weiteres Problem liegt darin, dass Ingenieurbüros stets erhebliche Vorleistungen erbringen müssen. Die Vorfinanzierung für Gehälter und Sachmittel nimmt schnell den Umfang eines halben Jahresumsatzes ein. Das kann kaum ein mittelständisches Ingenieurbüro stemmen. Der VBI fordert die öffentlichen Auftraggeber auf, in Vertragsmustern die Vereinbarung aufzunehmen, dass zu Planungsbeginn eine angemessene Vorauszahlung erfolgt. Gleichfalls sollten Abschlagsrechnungen in angemessenen Abständen gestellt werden und eine kurzfristige Zahlung erfolgen.
"Viele der genannten Erschwernisse sind kontraproduktiv und laufen den Bestrebungen der Bundesregierung entgegen, den Mittelstand zu stärken. Wir müssen jetzt alles tun, um zur grundsätzlichen Verbesserung der Liquidität der Planungsbüros beizutragen. Keiner der VBI-Vorschläge führt zu einer Mehrbelastung auf Auftraggeberseite. Sie erhöhen aber die Handlungsfähigkeit der Planungsunternehmen und tragen so zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland bei", so der VBI-Hauptgeschäftsführer.
Kontakt:
Verband Beratender Ingenieure VBI
Bundesgeschäftsstelle
Budapester Straße 31
10787 Berlin
Tel.: 030 / 260 62 0
Fax: 030 / 260 62 100
E-Mail: vbi@vbi.de
Internet: www.vbi.de
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