VBI: Öffentliche Hand soll Vertragsbedingungen in der Krise lockern

07.07.2009

Ingenieurunternehmen müssen dringend entlastet werden – Liquidität und Gestaltungsspielräume sind stark eingeschränkt – mehr Fairness ist gefordert

"Es liegt im vitalen Interesse unserer Gesellschaft, wirtschaftlich gesunde und handlungsfähige Ingenieurunternehmen zu erhalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise und der allseits in Kürze erwarteten Kreditklemme muss die öffentliche Hand Maßnahmen ergreifen, um die deutschen Planungsbüros zu entlasten und ihre Liquidität zu erhöhen. Übertriebene Sicherheitsbedürfnisse seitens der Auftraggeber müssen dringend beschränkt werden." Darauf hat heute der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Beratender Ingenieure VBI Dipl.-Ing. Klaus Rollenhagen in Berlin anlässlich der Vorstellung eines Forderungspapiers für mehr Fairness bei Vertragsbedingungen hingewiesen.

Hintergrund sind steigende Anforderungen öffentlicher Auftraggeber an die Planungspartner für Sicherheitsleistungen. So verlangen Auftraggeber in letzter Zeit beispielsweise verstärkt Bürgschaften von Planern. Derartige Sicherheitsleistungen stellen aber eine eindeutige Übersicherung des Auftraggebers dar, da jeder Planer, wie auch vertraglich verankert, eine Berufshaftpflichtversicherung hat. Bürgschaften müssen mit einem erheblichen finanziellen Aufwand erworben werden und schränken damit die Liquidität ein und verteuern letztendlich das Bauen.

Rollenhagen: "Auch die Haftung des Planers muss angemessen sein. Eine unbegrenzte Haftung, wie in vielen Verträgen üblich, gefährdet unnötig die Liquidität der Unternehmen. Denn diese Haftung erschwert die Kreditfinanzierung, weil die Banken die Risiken ungünstig und übertrieben beurteilen. Durch eine Haftungsbegrenzung auf die Höhe der Berufshaftpflichtversicherung könnte die öffentliche Hand einen einfachen Weg finden, die Planer finanziell zu entlasten".

Ein weiteres Problem liegt darin, dass Ingenieurbüros stets erhebliche Vorleistungen erbringen müssen. Die Vorfinanzierung für Gehälter und Sachmittel nimmt schnell den Umfang eines halben Jahresumsatzes ein. Das kann kaum ein mittelständisches Ingenieurbüro stemmen. Der VBI fordert die öffentlichen Auftraggeber auf, in Vertragsmustern die Vereinbarung aufzunehmen, dass zu Planungsbeginn eine angemessene Vorauszahlung erfolgt. Gleichfalls sollten Abschlagsrechnungen in angemessenen Abständen gestellt werden und eine kurzfristige Zahlung erfolgen.

"Viele der genannten Erschwernisse sind kontraproduktiv und laufen den Bestrebungen der Bundesregierung entgegen, den Mittelstand zu stärken. Wir müssen jetzt alles tun, um zur grundsätzlichen Verbesserung der Liquidität der Planungsbüros beizutragen. Keiner der VBI-Vorschläge führt zu einer Mehrbelastung auf Auftraggeberseite. Sie erhöhen aber die Handlungsfähigkeit der Planungsunternehmen und tragen so zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland bei", so der VBI-Hauptgeschäftsführer.


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