Verschiedene Paar SchuheGütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 und Präqualifikation von Bauunternehmen
24.03.2006
Mehr und mehr Politiker setzen sich für die notwendigen Investitionen in Abwassersysteme ein. Die Infrastruktur unserer Abwasserleitungen und -kanäle soll intakt bleiben. Dabei stehen zwei Faktoren im Mittelpunkt der Diskussionen:1. Eindeutige Formulierungen der Anforderungen in Ausschreibungen. 2. VOB-gerechte Wertung der Angebote
Der umfangreiche Katalog der Anforderungen verlangt je nach Bauaufgabe Nachweise von Auftragnehmern in unterschiedlichem Ausmaß hinsichtlich der Einhaltung diverser Verwaltungsvorschriften, der Angaben zum Unternehmen, der Anforderungen an Fachpersonal, der Anforderungen an Weiterbildung, der Anforderungen an Geräteausstattung, der Anforderungen an die Dokumentation der ausgeführten Arbeiten (Eigenüberwachung) sowie der Anforderungen an Subunternehmer.
Die Prüfung vorgelegter Nachweise erfordert vom Auftraggeber Engagement und Zeit. Engagement von Auftraggebern mag zwar ausreichend vorhanden sein, oft aber mangelt es an Zeit, um die erforderlichen Prüfungen vor Vergabe zuverlässig durchführen zu können.
Zur Verwaltungsvereinfachung bzw. Entbürokratisierung steht seit 1955 die "DVGW-Kennzeichnung", seit 1988 die "Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961" und seit 2006 die "Präqualifikation von Bauunternehmen" zur Verfügung.
Wichtig zu erkennen ist, dass diese Instrumente keineswegs in Konkurrenz zueinander stehen, sondern sich einander ergänzen: Die Nachweise der Gütesicherung Kanalbau unterscheiden sich in allen Punkten von den Nachweisen der Präqualifikation von Bauunternehmen.
Leitlinie geschaffen
Das Thema Präqualifikation von Bauunternehmen hat Hochkonjunktur. Unter der gemeinsamen Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat eine Arbeitsgruppe zur Einführung eines Präqualifizierungssystems für Bauunternehmen in der "Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens" die konkreten Anforderungen an Präqualifizierungsstellen festgelegt.
Anlage 1 der Leitlinie enthält die Kriterien der Präqualifikation, d. h. die von den Unternehmen vorzulegenden Nachweise, die von einer der Präqualifikationsstellen überprüft wird. Anhand von Referenzobjekten stufen sich die Unternehmen in Leistungsbereiche ein.
Anlage 2 zur Leitlinie enthält die Einteilung der Leistungsbereiche, für die sich Unternehmen präqualifizieren lassen können, unterteilt nach Einzelleistungen und Komplettleistungen. So werden in der Klasse "allgemeiner Tiefbau" in der Gruppe "Leitungsbau" die Leistungsbereiche "Entwässerungskanalarbeiten", "Druckrohrleitungsarbeiten im Erdreich", "Mikrotunnelsysteme und Rohrvortriebsarbeiten" sowie "Kabelverlegearbeiten" aufgeführt.
Maßstäbe zu Qualität und Güte
Gütesicherung Kanalbau macht klare Aussagen zur Qualifikation eines Unternehmens: Aussagen für die Bereiche offener Kanalbau, unterirdischer Rohrvortrieb, Sanierung, Dichtheitsprüfung sowie Inspektion und Reinigung. Insgesamt ist die beim Abwasserkanal zu sichernde Güte dessen dauerhafte Wasserdichtheit und Standfestigkeit. Deshalb existiert auch notwendigerweise eine Abfolge von Eigen- und Fremdüberwachungen bei Firmen mit dem Gütezeichen Kanalbau.
Die Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 gelten bei öffentlichen Auftraggebern als Voraussetzung für fachgerechte Herstellung, Sanierung, Dichtheitsprüfungen, Inspektion und Reinigung von Abwasserkanälen.
Verantwortung des Auftraggebers
Grundlage der Qualifikationsprüfung im offenen Kanalbau ist die DIN EN 1610: "Auftraggeber versichern sich, dass die Auftragnehmer die erforderlichen Qualifikationen besitzen." Mit der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 haben Auftraggeber für sich ein entsprechendes System eingerichtet. Anreiz genug für die Gütezeicheninhaber, sich zu engagieren.
Wichtig ist: Leistung muss sich lohnen. Nur so können Öffentlichkeit und qualifizierte Firmen vor einer Gefährdung durch unsachgemäße Arbeiten und vor so genannten schwarzen Schafen geschützt werden. Zum Ersten bedarf es aussagefähiger Ausschreibungen mit der Forderung, dass Bieter die Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 erfüllen.
Zum Zweiten sind Bieterwertungen unter Berücksichtigung aller vier Wertungsstufen durchzuführen. Auf jeder einzelnen Wertungsstufe prüft der Auftraggeber, ob die von ihm in den Ausschreibungsunterlagen genannten Anforderungen vom Bieter erfüllt werden. Dabei gilt: Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Der Schlüssel zu erfolgreichem Arbeiten liegt im Einsatz von qualifiziertem Fachpersonal und dem Einsatz von hochwertigen Betriebseinrichtungen und Geräten, der Dokumentation einer Eigenüberwachung sowie einer kontinuierlichen Weiterbildung des Personals.
Verantwortlich handelnde Auftraggeber wissen das. Auftraggeber wissen, dass die Zusammenarbeit mit qualifizieren Firmen weniger Überwachungsarbeit seitens der Bauherrenschaft bedeutet und vorteilhaft für die Qualität und damit Langlebigkeit des fertigen Bauwerks ist. Die Baupartner können sich aufeinander verlassen. Auf die Lösung dieser Aufgabe sind die Aktivitäten der Gütegemeinschaft und das Engagement der Mitarbeiter der Geschäftsstelle und die der von der Gütegemeinschaft beauftragten Prüfingenieure ausgerichtet.
Kontakt:
RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau
Postfach 1369
53583 Bad Honnef
Tel: +49 (0)02224 9384-0
Fax: +49 (0) 2224/9384-84
E-Mail: info@kanalbau.com
Internet: http://www.kanalbau.com
Pressekontakt:
Thomas Martin Kommunikation
Thomas Martin
Lise-Meitner-Straße 5-9
42119 Wuppertal
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