„Wir müssen uns vielen neuen Aufgaben stellen!“

31.07.2024

Energie- und Wärmewende – Was nun?

Aktuell steht viel auf dem Spiel. Die Umsetzung der Energie­ und Wärmewende geht einher mit einem kompletten Umbau unseres Energiesystems spätestens bis zum Jahr 2045. Ein neuer Energiemix der Zukunft aber wird Paradigmenwechsel bei der Netzplanung und beim Netzausbau hervorbringen, die auch für den Leitungsbau neue unternehmerische Weichenstellungen erfordern. Als Dienstleister für seine Mitgliedsunternehmen ist es aktuell eine der wichtigsten Aufgaben des Rohrleitungsbauverbandes e. V. (rbv), Köln, den Prozess des Wandels zu begleiten und mitzugestalten, um Transformations­ und Handlungsempfehlungen zu formulieren, welche die Zukunft der Mitgliedsunternehmen langfristig sichern.

Die Dekarbonisierung unserer Gesellschaft ist eine Conditio sine qua non eines erfolgreichen Klimaschutzes und somit eine Grundlage für die Zukunfts- und Handlungsfähigkeit kommender Generationen. Das macht die Umsetzung der Energiewende zu einem Jahrhundertprojekt historischen Ausmaßes für die Gesellschaft und gleichzeitig zu einer Mammutaufgabe für den Leitungsbau.

„Dieser Aufgabe stellen wir uns mehr als gerne“, betont rbv-Präsident Dr. Ralph Donath. „Aber unsere Branche benötigt mehr Sicherheit für ihre Planung und klarere Ordnungsrahmen, an denen sie ihre Weichenstellungen ausloten kann.“ Stand 2024 gäbe es keine verbindlichen Aussagen darüber, welche Netze in den kommenden Jahren noch benötigt werden. Dies betreffe insbesondere die Zukunft der Gasverteilnetze. Die vielen Details auf der Agenda einer zugleich realisierbaren, aber auch bezahlbaren Energie- und Wärmeplanung seien derart komplex, dass die Situation für einzelne Akteure kaum zu durchdringen sei: Was bedeuten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sowie die 3. Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die Energieversorgung von morgen? Und worauf müssen sich die im Leitungsbau tätigen Unternehmen im Zuge der Kommunalen Wärmeplanung einstellen?

Der Energiemix der Zukunft – Das sagen die Gesetze

Zentrale strategische Bausteine einer klimaneutralen Wärmeversorgung der Zukunft sind das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Beide Gesetze sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Hinzu kommt die 3. Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), welche Mitte April vom Bundestag verabschiedet wurde. Sie schafft den rechtlichen Rahmen für die zweite Stufe des Wasserstoff-Netzhochlaufs, indem eine umfassende integrierte Netzentwicklungsplanung für das Erdgas- sowie das zukünftige Wasserstofftransportnetz eingeführt wird. Zudem enthält das Gesetz die notwendigen Regelungen zur Finanzierung des knapp 10.000 Kilometer langen Wasserstoff- Kernnetzes, auf deren Basis ein privatwirtschaftlicher Hochlauf erfolgen kann.

WPG, GEG und Kommunale Wärmeplanung

Das GEG sieht vor, dass ab Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll – auch Wasserstoff und grüne Gase erfüllen dieses Kriterium. WPG und Kommunale Wärmeplanung nehmen nun ebenfalls Geothermie, Nah- und Fernwärmenetze sowie weitere Technologien als basale Bestandteile einer integrierten Netzplanung und für das Erreichen der Klimaschutzziele in den Fokus. „In ihrer aktuellen Fassung sind das WPG und das GEG auch das Resultat eines partnerschaftlichen Engagements der gesamten Bauindustrie, aller Organisationen des Leitungsbaus sowie der für den Erhalt und Betrieb von Infrastrukturen verantwortlichen Akteure. Gemeinsam haben wir uns für eine technologieoffene Berücksichtigung aller Transformationspfade stark gemacht. In technischer Hinsicht begrüßen wir es daher grundsätzlich, dass die Anstrengung unternommen wurde, eine Chancengleichheit hinsichtlich der Technologieoffenheit von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, klimaneutraler Wärme, Wasserstoff und klimaneutraler Gase zu schaffen“, resümiert Donath das erfolgreiche Engagement der Branche.

Zu wenig Verbindlichkeit

Mit dem Ziel einer Kommunalen Wärmeplanung müssen Kommunen, abhängig von ihrer Einwohnerzahl, bis Juli 2026 beziehungsweise bis Juli 2028 ein regional abgestimmtes Konzept zur Wärmeplanung vorlegen. „An dieser Stelle kommen tatsächlich viele Probleme auf unsere Branche zu“, erläutert rbv-Hauptgeschäftsführer Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dieter Hesselmann. „Die einzige von politischer Seite aktuell verbindlich kommunizierte Größe sind die beiden Jahreszahlen. Alles andere bleibt weitestgehend nebulös“, gibt Hesselmann seiner Verwunderung über die mangelnde Verbindlichkeit der Programmatik Ausdruck. Natürlich seien dazu noch länderspezifische Festlegungen möglich, aber aktuell herrsche komplette Unsicherheit darüber, wie die „Planfeststellung“ in den Kommunen aussähe. Und noch viel schlimmer sei die Tatsache, dass aus der Planung keinerlei konkrete Handlungsaufforderung erwüchse.

„Die Kommunale Wärmeplanung wird bei keiner offiziellen Instanz, etwa bei der Bezirksregierung hinterlegt und ist damit derzeit komplett unverbindlich.“ Und genauso schwierig sei es, dass es sich hierbei um eine Strategie der Kommunen, nicht aber der Versorgungsunternehmen handele. „Wünschenswert wäre es, wenn Versorger bei so einem wichtigen Zukunftsprojekt nun auf Kommunen zugehen, um ihr Know-how und ihre Erfahrung mit in die Planung einzubringen. Langfristig sehe ich auch unsere Mitgliedsunternehmen in der Rolle, im Planungsprozess einen entscheidenden Beitrag zu leisten.“ Denn niemand sei so gut mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut, wie die Bauunternehmen, die hier schon lange Jahre tätig sind.

„Aber darüber hinaus, und das möchte ich noch einmal in aller Deutlichkeit unterstreichen, besteht ein aktuelles Worst-Case-Szenario für den Leitungsbau in der Tatsache, wenn Kommunen momentan überhaupt nicht handeln. Und das ist leider vielerorts der Fall.“ Mit den genannten Stichtagen würden konkrete Maßnahmen des Netzausbaus und -erhalts auf die lange Bank geschoben. Dies betreffe besonders die Ortsnetze der Gasversorgung, da ihre Relevanz für die Energie- und Wärmeversorgung von politischer Seite in den vergangenen Monaten bewusst heruntergespielt worden sei, was zu einer großen Verunsicherung bei Versorgern und Kommunen geführt habe.

„Wir beobachten, dass Investitionen im Gasverteilnetz nahezu ausbleiben und Baumaßnahmen gestoppt werden“, berichtet Donath mit Blick auf das aktuelle Marktgeschehen. Auch die Rolle von Strom- und Wärmenetzen sei in vielen Kommunen noch nicht langfristig definiert. „Diese Unsicherheit kann unsere Branche nicht ohne Kapazitätseinbrüche über zwei Jahre durchstehen“, so Donaths Sorge über mögliche Fachkräfteverluste oder gar Insolvenzen im Leitungsbau.

EnWG – Roadmap für den Wasserstoffhochlauf

Die Nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung sieht vor, bis zum Jahr 2030 zehn Gigawatt Elektrolysekapazität hierzulande aufzubauen und damit einen gezielten Wasserstoffhochlauf anzukurbeln. Ein Herzstück in der Nutzung von Wasserstoff als Energieträger ist ein rund 9.700 Kilometer langes Wasserstoff-Kernnetz, um über die Transportnetzebene die Dekarbonisierung der Industrie entscheidend voranzubringen.

Das geplante Investitionsvolumen liegt bis zum Jahr 2037 bei 19,8 Milliarden Euro. Nun wurde mit der 3. EnWG-Novelle ein verlässlicher Rahmen für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes und die weitere Netzentwicklungsplanung geschaffen. Der Hochlauf ist in zwei Stufen geplant: In einem ersten Schritt verbindet das Wasserstoff-Kernnetz in den kommenden Jahren wesentliche Wasserstoffstandorte sowohl auf Angebots- als auch auf Nachfrageseite. Im zweiten Schritt wird das Kernnetz in eine fortlaufende integrierte Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff überführt. Von der Bundesnetzagentur soll erstmals im Jahr 2026 ein Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff genehmigt werden. Fernleitungsnetzbetreiber und regulierte Betreiber von Wasserstofftransportnetzen erstellen im Rahmen eines integrativen Prozesses künftig alle zwei Jahre einen Szenariorahmen und darauf aufbauend einen integrierten Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff.

Finanzierung geregelt – Zeitplan erweitert

Zudem enthält das EnWG mit der jüngsten Novelle nun die erforderlichen Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes, die noch unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission stehen. Das Kernnetz soll grundsätzlich vollständig privatwirtschaftlich über Netzentgelte finanziert werden. Die Netzentgelte werden gedeckelt, um zu verhindern, dass in den ersten Jahren des Netzaufbaus sehr hohe Entgelte den Wasserstoffhochlauf behindern. Den künftigen Kernnetzbetreibern wird eine risikoangemessene Verzinsung und subsidiäre Risikoabsicherung des Bundes unter Anrechnung eines Selbstbehalts gewährt.

Durch eine zeitliche „Entgeltverschiebung“ tragen spätere Nutzer die Aufbaukosten des Netzes mit, denn sie profitieren ebenfalls von einem auskömmlich dimensionierten Netz und einem gelungenen Hochlauf. Im Gegensatz zu dem ursprünglich geplanten Zeithorizont bis zum Jahr 2032 sieht das Gesetz nun für einzelne Kernnetz-Projekte eine zeitliche Flexibilisierung für eine Inbetriebnahme bis 2037 vor. „Wir begrüßen sehr, dass der Gesetzgeber mit dem Finanzierungsrahmen und den Fristen mehr Planungssicherheit gibt.

Eine Forderung, die von vielen Akteuren an den Gesetzgeber gestellt worden ist“, begrüßt Hesselmann die Beschlusslage. Ob der nun formulierte Finanzierungsrahmen allerdings angesichts der verbleibenden Restrisiken für Investoren reichen werde, müsse die Zukunft zeigen. „Die Leitungsbauunternehmen stehen bereit, um einen erfolgreichen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland zu ermöglichen. Gemeinsam mit den Versorgungsunternehmen und zukünftigen Betreibern des Wasserstoff-Kernnetzes kommen wir durch den Bau des Netzes der Energiewende einen Riesenschritt näher.“ Gleichwohl gießt Donath noch ein bisschen Wasser in den Wein der jüngsten Novelle: „Im Gegensatz zu dem ursprünglich definierten Zeitfenster 2032 sind es nun noch 13 Jahre bis zum Jahr 2037, sodass von den geplanten 20 Milliarden Euro Investitionsvolumen rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr anfallen werden.“

Es sei fraglich, ob diese Summe dazu ausreiche, den Umsatzrückgang im Gasbereich zu kompensieren. „Hinzu kommt das Problem, dass nicht alle im Leitungsbau tätigen Unternehmen in Bezug auf ihre Größe und ihre unternehmerische Organisation dazu in der Lage sein werden, die nun anfallenden Tätigkeiten am Wasserstoff-Kernnetz durchzuführen.“ Auftragseinbrüche in einer Sparte ließen sich folglich nicht mühelos in anderen Sparten kompensieren.

Und die Fachkräfte?

Aktuell ist es noch völlig unklar, was der Umbau des Energiesystems für die konkret erforderlichen Fachkräfte bedeuten wird. „Im Kontext des Fernwärmeausbaus hat die aktuelle Bundesregierung eine Zielgröße von 100.000 Hausanschlüssen definiert, die pro Jahr an das Wärmenetz angeschlossen werden sollen. Allein das aber bedeutet, dass rund 25.000 Fachkräfte pro Jahr benötigt werden“, fasst Hesselmann zusammen. Aber Fernwärme sei selbstverständlich nicht die einzige nun erforderliche Ausbaustufe. „Im Rahmen der Energiewende ist es genauso wichtig, den Ausbau der Höchstspannungstrassen, den massiven Ausbau der Mittel- und Niederspannungsebenen im Stromsektor sowie den Um- und Neubau der Wasserstoffleitungen voranzubringen.“ Und auch die Digitalisierung und damit der Breitbandausbau dürften nicht hintenüberfallen. Für einen derart ambitionierten Ausbauplan auf vielen Ebenen werde es sich als hoch problematisch erweisen, die hierfür notwendigen Fachkräfte zur Verfügung zu stellen.

Bürokratie überkomplex

Entbürokratisierung ist ebenfalls im Leitungsbau das Zauberwort und ein nun dringend erforderlicher Hebel, um die jetzt in großer Fülle anstehenden Bauaufgaben zu bewerkstelligen. „Wir brauchen mehr Flexibilisierung“, lautet daher eine zentrale Forderung aus den Kreisen der Branche. Gerade das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) biete hier viel „Angriffsfläche“. „Das Arbeitszeitgesetz ist für einen zügigen Baufortschritt auf den großen Baustellen des Stromnetzausbaus und rund um das Wasserstoff-Kernnetz ein echter Hemmschuh, dessen temporäre Aussetzung man in die Waagschale einer Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung werfen sollte“, beschreibt Hesselmann einen Ansatzpunkt. Der Wunsch nach einer Verlängerung der Arbeitsstunden pro Tag, um das Tageslicht vollständig auszunutzen – im Sommer etwa zwischen 6 und 20 Uhr –, werde auch von Mitarbeitern insbesondere auf Pipelinebaustellen immer wieder geäußert. „Prozessoptimierung beginnt an vielen Stellen. Hierfür setzen wir uns als rbv immer wieder ein“, erläutert Hesselmann. Eine etwaige Übergangslösung für die Zeit der nun anstehenden großen Projekte mit der Schaffung erweiterter Arbeitszeitkonten sei für alle Beteiligten mehr als wünschenswert. Und Hesselmann benennt noch einen weiteren Ansatz der Flexibilisierung und Entbürokratisierung: „Für ein schnelles Andienen von Baustellen zur Erstellung von Höchstspannungsleitungen werden nicht selten Kabeltrommeln benötigt, die bis zu 100 Tonnen wiegen. Auf die Genehmigung von Schwer- und Sondertransporten durch die Autobahn GmbH des Bundes warten unsere Unternehmen aber manchmal monatelang. Das ist planerisch für die Durchführung der Baumaßnahmen eine genauso unvorstellbare wie vollständig unnötige Schwierigkeit, ganz abgesehen davon, dass Brücken- und Straßeninfrastrukturen mancherorts so marode sind, dass sie als Transportwege gar nicht mehr geeignet sind“, legt Hesselmann den Finger in die Wunde eines auf vielerlei Ebenen vorherrschenden politischen Missmanagements.

Neue Wege gehen

Noch niemals zuvor hat sich der Leitungsbau in einer solch massiven Phase des Umbruchs und der Veränderung befunden. Diejenigen Sicherheiten in Bezug auf die anstehenden Bauaufgaben, die der Branche über Jahrzehnte Halt und Struktur gegeben haben, existieren mit dem Komplettumbau des Energiesystems nicht mehr in der bekannten Form. „Wenn seit zwei Jahren nahezu keine neuen Gashausanschlüsse mehr gebaut werden, zwingt das die im Leitungsbau tätigen Unternehmen dazu, sich in anderen Bereichen des Netzausbaus und -erhalts neue Tätigkeitsfelder zu suchen, so zum Beispiel im Bereich Kabel, denn der Kabelmarkt birgt ein hohes Entwicklungspotenzial“, beschreibt Donath die Situation. Aktuell sei es dringend erforderlich, einen wachen Blick auf den Markt zu haben, unternehmerisch agil zu sein und genau hinzuschauen, wo sich auch an den Rändern neue Geschäftsmodelle auftun. „Wir Leitungsbauer sind willens und bereit, die Energiewende zu bauen und uns neuen Aufgabenspektren zu widmen. In enger Abstimmung mit den Versorgungsunternehmen finden wir Lösungen.“ Und Hesselmann ergänzt: „Auch als Verband und Dienstleister ist es unsere Aufgabe, unsere Mitgliedsunternehmen dafür zu sensibilisieren, Marktentwicklungen genau zu beobachten und die Unternehmensplanung auf die neuen Erfordernisse des Marktes abzustimmen. Dies ist gleichermaßen eine wichtige Aufgabe unserer Berufsbildung. Wir werden diejenigen Weiterbildungsmodule anbieten, die die Unternehmen benötigen, um ihr Know-how in Richtung der neuen Anforderungen zu optimieren – technisch genauso wie organisatorisch. Zukunft ist unser aller gemeinsames Ziel!“ (rbv)

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