Zuverlässigkeit mit Brief und Siegel - Auftraggeber und Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961

12.12.2005

Die Befahrung mit der TV-Kamera brachte es an den Tag: Der Sammler unter der Fußgängerzone im Altstadtbereich wies an mehreren Stellen typische Schadensbilder wie undichte Rohrverbindungen, Brüche, Wurzeleinwuchs oder defekte Einbindungen von Hausanschlussleitungen auf. Was war zu tun? Das zuständige Tiefbauamt hatte nun Entscheidungen zu treffen: Neubau oder Sanierung?

Falls Sanierung, welches Verfahren ist nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten das geeignete? Wen mit der Durchführung der Arbeiten beauftragen? Verfügen die sich bewerbenden Unternehmen über die nötige Qualifikation, um den Auftrag fachgerecht durchführen zu können?

Auftraggeber versichern sich zunehmend der Qualifikation von Auftragnehmern. Der Markt verlangt nach Know-how. Spezialwissen der Betreiber ist ebenso gefragt wie das der Bau- und Sanierungsunternehmen. Die im Rahmen der Eigenkontrollverordnungen einiger Bundesländer festgelegte Verpflichtung zur Sanierung schadhafter Kanäle hat zu einem großen Beratungsbedarf bei Netzbetreibern geführt. Eine Sanierungsmaßnahme kann allerdings nur dann gelingen, wenn das nötige Fachwissen vorhanden ist, und wenn Auftraggeber, Ingenieurbüro und Auftragnehmer Hand in Hand zusammenarbeiten. Hierbei kann der von der RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau beauftragte Prüfingenieur wertvolle Unterstützung geben – als Ansprechpartner für Planer und Ingenieurbüros. Die Arbeit der Prüfingenieure – die Prüfung von Bieterqualifikation – ist ein wichtiger Baustein der Gütesicherung. Ergänzt wird diese Dienstleistung durch Beratung, Schulung und die Bereitstellung von branchenrelevanten Informationen. Prüfingenieure informieren Auftraggeber in Fragen der Vergabepraxis und bei der Einführung der RAL-Gütesicherung.

Standards gefordert

Die Forderung nach einer konsequenten Umsetzung vereinbarter Qualitätsstandards ist eine Frage der Verlässlichkeit. So steigt im Bausektor die Zahl der Auftraggeber und Auftragnehmer, welche die Gütesicherung Kanalbau wollen, um einerseits dem Anspruch qualitativ hochwertiger und damit langlebiger Abwasserleitungen und -kanäle gerecht zu werden und andererseits Einfluss auf Inhalt und Umfang der Auftragsvergabe nehmen zu können. Der Schlüssel zu erfolgreichen Arbeiten im Sinne einer verlässlichen Bauausführung liegt im Einsatz von qualifiziertem Fachpersonal und im Einsatz von technisch geeigneten Betriebseinrichtungen und Geräten, der Dokumentation einer Eigenüberwachung sowie der kontinuierlichen Weiterbildung des Personals. Auftraggeber bestätigen das. Ihre einschlägigen Erfahrungen belegen unter anderem, dass die Zusammenarbeit mit qualifizierten Firmen weniger Überwachungsarbeit seitens der Bauherrschaft bedeutet und sich vorteilhaft auswirkt auf die Dichtheit und Dauerhaftigkeit von Abwasserleitungen und -kanälen. Man kann sich aufeinander verlassen – so die Aussage vieler Auftraggeber.

Baustein von Ausschreibungen

Vor allem die Prüfung der Qualifikation der Bewerber nimmt bei Auftraggebern einen wichtigen Stellenwert ein. Sie definieren Anforderungsprofile hinsichtlich der Mindestausstattung an qualifiziertem Personal, Gerätschaften, Eigenüberwachung und Weiterbildung, indem sie die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 als Baustein in den Ausschreibungen verwenden. Dann erhalten nur solche Bieter den Auftrag, welche die Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 erfüllen. Die erforderlichen Nachweise werden gemäß den Vorgaben der Auftraggeber von den Firmen durch Vorlage entsprechender Prüfberichte oder des Gütezeichen Kanalbau mit der geforderten Beurteilungsgruppe erbracht. Geprüft werden Nachweise zu Fachpersonal, Referenzen von Kanalbaumaßnahmen sowie die Weiterbildung.

Konsequenz schafft Vertrauen

Die Bieterwertung erfolgt unter Berücksichtigung aller vier Wertungsstufen. Auf jeder einzelnen Wertungsstufe prüft der Auftraggeber, ob die von ihm in den Ausschreibungsunterlagen genannten Anforderungen vom Bieter erfüllt werden. Eine Vorgehensweise, die auch im Interesse der Kanalbauunternehmen liegt. In konsequenter Anwendung werden Firmen von der Auftragsvergabe ausgeschlossen, welche die geforderten Nachweise nicht erbringen. Das schafft Vertrauen bei allen an der Gütesicherung beteiligten Partnern. Erreicht wird eine Abgrenzung gegen schwarze Schafe, die mit nicht auskömmlichen Dumpingangeboten einen fairen Wettbewerb verhindern.

Kontakt:
RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau
Postfach 1369
53583 Bad Honnef
Tel.: 02224 / 9384 - 0
Fax: 02224 / 9384-84
E-Mail: info@kanalbau.com
Web: www.kanalbau.com

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